Was soll ne Kefü schon wegstecken? Wenn es mal einen richtigen Einschlag gibt, bin ich doch froh, wenn es die Führung zerbröselt und nicht die ISCG Aufnahme am Rahmen :
Er hat doch überhaupt kein Anrecht darauf. Ich kann ja schlecht zu irgendwem hingehen, ihm Geld für etwas bieten und dann sagen es ist meins, obwohl derjenige es gar nicht (mehr) verkauft - oder wie? :
Man kann die Auktion vorzeitig beenden(!), dann gilt der Artikel als zum aktuellen Gebot verkauft. Wenn du das gemacht hast, musst du dem Käufer die Ware schicken.
Wenn du das Angebot aber frühzeitig abbrichst(!), da der Artikel zerstört ist (Diese Option gibts bei Ebay explizit, steht dann auch für alle lesbar drin), dann besteht kein Kaufvertrag. Phil: Kann man nicht. Wenn man bei Ebay etwas verkauft und jemand kauft es, ist der Vertrag gültig und Ende.
Neues und vernünftiges Foto kommt, wenn die 15,5kg auf der Waage stehen.
Wenn du das Angebot aber frühzeitig abbrichst(!), da der Artikel zerstört ist (Diese Option gibts bei Ebay explizit, steht dann auch für alle lesbar drin), dann besteht kein Kaufvertrag.
Phil: Kann man nicht. Wenn man bei Ebay etwas verkauft und jemand kauft es, ist der Vertrag gültig und Ende.