Naja muss ja jeder selber wissen .... folgendes ist nur als Hinweis gedacht, muss jeder selber entscheiden was er mit den Informationen anstellt die er bekommt.
Gem. § 62 Abs. 1 Eisenbahnbetriebsordnung ist das Betreten der Gleise für unberechtigte Personen verboten. Dies ist gem. § 64b Abs. 1 Nr. 1 EBO eine Ordnungswidrigkeit, welche nach § 28 Abs. 2 Allgem. Eisenbahngesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
klar können sie das theoretisch. In dem Fall hier wird aber kaum ermittelt werden, Ist ja nichts passiert. Für ein läppisches Bußgeld wäre der Aufwand zu groß und die Erfolgsaussicht zu gering. @Teufelstisch kannst ja mal anfragen, ob sich wer für deine Infos interessiert.
Wayne, doch kann sie.
Erlebe ich Regelmäßig auf meiner Gassirunde.
Wohne an einer Kleinbahn mit Anschluss zur Regulären Bahn. Da sind ständig Toris die da nix zu suchen haben und die BP fettet da Regelmäßig ab. 35€ fürs Betreten der Bahnanlage, 400 wenn de aufm Gleis rum turnst.
Gem. § 62 Abs. 1 Eisenbahnbetriebsordnung ist das Betreten der Gleise für unberechtigte Personen verboten. Dies ist gem. § 64b Abs. 1 Nr. 1 EBO eine Ordnungswidrigkeit, welche nach § 28 Abs. 2 Allgem. Eisenbahngesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
@Teufelstisch kannst ja mal anfragen, ob sich wer für deine Infos interessiert.
Erlebe ich Regelmäßig auf meiner Gassirunde.
Wohne an einer Kleinbahn mit Anschluss zur Regulären Bahn. Da sind ständig Toris die da nix zu suchen haben und die BP fettet da Regelmäßig ab. 35€ fürs Betreten der Bahnanlage, 400 wenn de aufm Gleis rum turnst.