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So drückt es der Jurist aus. Für mich als Verbraucher ist nur entscheidend: habe ich mich doof angestellt, hab ich Pech. Geht das Teil trotz korrektem Gebrauch kaputt, hat der Hersteller Mist gebaut und mir gefälligst Ersatz zu leisten. Welchen Namen du dem Kind gibst (Garantie, Produkthaftung, etc.) ist dabei egal.
Sturz durch Schaden ≠ Garantiefall = Produkthaftungsfall, aber auch nur dann, wenn der Einsatz produktspezifisch war.
Schaden durch Sturz = kein Garantiefall
Sturz durch Schaden = Garantiefall
Sturzschaden ≠ Garantiefall
Ist schon was her. Hab aber einen guten Abflug gemacht und mir ordentlich den Arm gerprelllt. Ist in einem Anlieger in der Ebene passiert. War noch in der Garantie und von DT SWISS kein Austausch.
Da wirste wohl auch mit Nachzentrieren nicht weit kommen!
Aber Hauptsache Du bist heile geblieben. Biste doch, oder?
Nein. Nur das laufrad hat dran geglaubt.
Gabel verzogen?
hübsches Duo