nach STVO §25 Fußgänger dann muss du das Rad aber auf der Straße schieben....
Auszug STVO:
(2) 1Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. 2Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
Hier wurde jetzt das Astwerk abgeschnitten. Nett aber der weitere Verlauf weiterin schlecht. Löcher und später abgestellte KFZ bzw Zufahrten zu Geschäften mit zum Teil fast NULL SICHT.
Im Bereich der abgesenkten Bordsteinkanten auf keinen Fall, auch wenn an dieser Stelle ein Parkstreifen ist. Dieser hätte dort entsprechend ausgespart werden müssen.
Der Radweg beginnt an dem Schild und Endet an der Ampel.
Dann geht er Links weiter um dann Beidseitig für 500m geführt zuwerden und Endet dann plötzlich Wenn auch mit Vorwarnung (Wo B8 in Dienslaken zwischen A3 und A59)
Abstand zum Ruhendenverkehr soll 1m betragen dann fährt man hier aber links von der gestricheltn Line.
Die Gesamtbeite lässt aber ein Überholen des Radfahrers auch wenn er Rechts fährt nicht zu, ohne den mindest Abstand 1,5m erheblich zuunterschreiten.
Also gilt, Radfahrer dürfen hier nicht überholt werden.
Aber Ruhrgebiet ist keine Stadt sondern eine Anhäufung von mehreren Städten
Nicht aus einer Großstadt....das Ruhrgebiet hat 5,1 Millionen Einwohner, Berlin nur 3,5 Millionen.
Auszug STVO:
(2) 1Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. 2Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
Dann geht er Links weiter um dann Beidseitig für 500m geführt zuwerden und Endet dann plötzlich Wenn auch mit Vorwarnung (Wo B8 in Dienslaken zwischen A3 und A59)
Die Gesamtbeite lässt aber ein Überholen des Radfahrers auch wenn er Rechts fährt nicht zu, ohne den mindest Abstand 1,5m erheblich zuunterschreiten.
Also gilt, Radfahrer dürfen hier nicht überholt werden.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_25.php
STVO§25 (2)
Ein Radfahrer kann nicht Rechts und Links gleichzeitig sein!?
Wagen einfach für ca. eine woche hier abstellen:
http://maps.google.de/maps?q=bottrop&hl=de&ie=UTF8&ll=51.500976,6.925281&spn=0.004635,0.006952&sll=53.554084,9.986199&sspn=0.008847,0.013905&hnear=Bottrop,+M%C3%BCnster,+Nordrhein-Westfalen&t=m&z=17