Abstand zum Ruhendenverkehr soll 1m betragen dann fährt man hier aber links von der gestricheltn Line.
Die Gesamtbeite lässt aber ein Überholen des Radfahrers auch wenn er Rechts fährt nicht zu, ohne den mindest Abstand 1,5m erheblich zuunterschreiten.
Also gilt, Radfahrer dürfen hier nicht überholt werden.
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Die Gesamtbeite lässt aber ein Überholen des Radfahrers auch wenn er Rechts fährt nicht zu, ohne den mindest Abstand 1,5m erheblich zuunterschreiten.
Also gilt, Radfahrer dürfen hier nicht überholt werden.