@Stefan , das war ironie ;)
@Funyy so ist das auch in der theorie, in der praxis ist das aber leider anderst....
@Power so ist das auch in der theorie, in der praxis ist das aber leider anderst....
Zum Schutz der Jugend unter 18 Jahre gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, JarbSchG. Jugendliche dürfen demnach nicht länger als 8 Stunden täglich beschäftigt werden, maximal 40 Stunden wöchentlich, § 8 JarbSchG und zwar werktäglich regelmäßig nur zwischen 6 und 20 Uhr.
Bei unaufschiebbaren und vorübergehenden Notfällen dürfen Jugendliche auch länger beschäftigt werden, soweit kein Erwachsener zur Verfügung steht, § 21 JarbSchG. Die dann geleistete Mehrarbeit muß aber innerhalb von drei Wochen durch Freizeit ausgeglichen werden.
Ich glaube eher nicht... Wir hatten das erst letztens in der Schule:
Ein Arbeitgeber darf keine den Leuten den Gehalt nicht kürzen wenn sie keine Überstunden haben. Stelle dir mal Vor du Arbeitest dort, hast Familie.... Glaubst du du kannst dir es da erlauben Überstunden zu machen? Du hast Kinder etc... Du musst nur deine Stunden machen die in deinem Vertrag sind (im Vertrag steht auch dein lohn), und Überstunden müssen im normalfall auch bezahlt werden. Sorry wenn ich etwas Falsches erzähle, ich wiedergebe nur das was man uns an der Schule lehrt :)
ne, gehalt war mir zu niedrig. ausserdem beschissene arbeitszeiten. nen freund von mir arbeitet immernoch da und sie drohen ihm mit gehalts-senkung , wenn er keine überstunden macht... sie haben ihm das gehalt schonmal gekürzt und darauf hat ich keinen bock :D
@Rotzkotz ich wohne praktisch neben trickstuff und habe dort gearbeitet. Ich bin mehr wahrscheinlich clegs gefahren als alle anderen hier hier zusammen.
Ich wiege knapp 60kg.und auch wenn man eine verhältnismäßig kleinere scheibe drauf machen würde wären sie immernoch viel zu stark.(meine Meinung!muss ja nicht jeder die gleiche haben , aber das verstehen hier viele anscheinend nicht.)