Fotos von OneWheeler die zuletzt kommentiert wurden

Mal den QR Code öffnen:
https://www.bottrop.de/service/suche.php?form=c1&sp%3Asearch%5B%5D=siteSearch&sp%3Aq%5B%5D=landschaftsplan&sp%3Aadvanced%5B%5D=false
Nur kurz:
Somit ist der Mensch nur noch Zaungast, denn es gibt nun in unserer Stadt keine legalen Singeltrails mehr, wede für Wanderer noch für Biker.
Naturfeste Böden sind Tabu.
Das heißt bei uns nur noch Waldautobahn....
...also wenn Du keine Pflanzen beschädigst, darfst Du doch biken!
die passende antwort:





nein mal ehrlich, man sollte naturschutzgebiete achten; es gibt so schon zu wenig davon..
na klasse wenn sich die/der vom adfc so benommen hat.
Nur ich hatte ein Erlebnis ähnlicher Art mit einem Auto. das mich aber leicht tuschierte. Pedale krumm aber kein Sturz leichter Anprall der Linken Hand an der A Säule. Die Person am Steuer wollte vorbei, trotz Gegenverkehr und rechts geparkten Autos. Dann ging es aber ohne anhalten weiter. So ein Mist dachte ich...dann nach 400m hinter einem Kreisverkehr sah ich ein ähnliches Auto und ich sah da neben jemanden stehen (wollte in Ladenlokal) Ich fragte waren sie das gerade.....die Hasstirade die ich dann zu hören bekam ..... gut es wurde die Polizei gerufen....
Nun die wiesen mich zurecht ich müsse Schutzbleche haben.......was nicht richtig ist....nur nicht ein Wort zum Wagenlenker und dessen völlig falscher Fahrweise .....

man ich glaub mir das hier selber fast nicht, ich hatte riesen Dusel das ich unverletzt bin aber ich erzähl hier keine Märchen echt nicht.
Das gibts auch als Weste vom ADFC. Ironischweise hatte mal ein Radler so eine an, der mit mind. 25 Km/h und max. 10 cm Abstand auf dem Bürgersteig an mir (als Fußgänger) vorbeigerast ist.

Sei Froh, dass hier ein Hirni nur einen Stamm angenagelt hat. Den sieht man, bei uns hat einer einen Draht in Kopfhöhe über den Weg gespannt! Zum Glück haben wir das bergauf entdeckt und beseitigt!
klar ich will auch nicht auf der B224 fahren und schieben schonmal garnicht. Nur das Schild mit der Bitte absteigen hebt die Benutzungspflicht auf, somit ist der gesamte Radweg ggf. nicht mehr Benutzungspflichtig, weil nicht stetig wie in der VwV zum §2 der STVO vorgegeben. Solange wie alles glatt geht kein Problem, wenn was passiert .....Fehler vom Amt, Das Zeichen 240 hätten die weg lassen sollen....