Nein, die erfüllen die Anforderungen auch nicht, sie zählen aber nicht als Lenkerlampen sondern als Helm- bzw. Stirnlampen. Damit fallen sie nicht unter das Gesetz der Stvzo.
Im Straßenverkehr sind sie damit nicht zugelassen, dürfen aber verkauft werden.
Hallo Dommaas,
danke für Deine Antwort! Aber anbei nochmal kurz nachgehakt...
Deiner Antwort nach verstehe ich es fast so, als würden Betty, Wilma und Co dann somit die Stvzo-Anforderungen erfüllen.
Was ja so doch auch nicht gegeben ist, egal ob sie als Sport- oder Helmlampen geführt werden.
Wilma, Betty und Co von Lupine zählen offiziell als Sport- bzw. Stirn/Helmlampen. Die Alpha fällt darunter aber nicht mehr weil sie einfach auf dem Kopf keinen Sinn macht. Wenn die Lampe dann mit Lenkerhalterung verkauft wird ist sie folglich eine Fahrradlampe.
Laut Gesetz müssen alle Fahrradlampen die Stvzo-Anforderungen erfüllen und das macht sie auf jeden Fall nicht (Helligkeit, Abstrahlwinkel, usw.)
Beim Plug III ist ja zusätzlich noch so eine Art Verteiler dabei, der neben dem Plug im Gabelschaft versenkt wird... Heißt PAT II Modul und soll für eine gleichbleibende Spannung sorgen. Ich weiß nur nicht, wie das Ding im Gabelschaft halten soll...
In ein paar Tagen kommt ein Artikel mit den Bikechecks, mit Erklärungen und Text zu den Bildern.
Soviel vorneweg: sehr gute Augen und Aufmerksamkeit - Respekt!
Im Straßenverkehr sind sie damit nicht zugelassen, dürfen aber verkauft werden.
danke für Deine Antwort! Aber anbei nochmal kurz nachgehakt...
Deiner Antwort nach verstehe ich es fast so, als würden Betty, Wilma und Co dann somit die Stvzo-Anforderungen erfüllen.
Was ja so doch auch nicht gegeben ist, egal ob sie als Sport- oder Helmlampen geführt werden.
Laut Gesetz müssen alle Fahrradlampen die Stvzo-Anforderungen erfüllen und das macht sie auf jeden Fall nicht (Helligkeit, Abstrahlwinkel, usw.)
Statt der Ahead-Kralle ist das Pat II Modul im Steuersatz.
Soviel vorneweg: sehr gute Augen und Aufmerksamkeit - Respekt!
grüße