Wilma, Betty und Co von Lupine zählen offiziell als Sport- bzw. Stirn/Helmlampen. Die Alpha fällt darunter aber nicht mehr weil sie einfach auf dem Kopf keinen Sinn macht. Wenn die Lampe dann mit Lenkerhalterung verkauft wird ist sie folglich eine Fahrradlampe.
Laut Gesetz müssen alle Fahrradlampen die Stvzo-Anforderungen erfüllen und das macht sie auf jeden Fall nicht (Helligkeit, Abstrahlwinkel, usw.)
Hallo Dommaas,
danke für Deine Antwort! Aber anbei nochmal kurz nachgehakt...
Deiner Antwort nach verstehe ich es fast so, als würden Betty, Wilma und Co dann somit die Stvzo-Anforderungen erfüllen.
Was ja so doch auch nicht gegeben ist, egal ob sie als Sport- oder Helmlampen geführt werden.
Nein, die erfüllen die Anforderungen auch nicht, sie zählen aber nicht als Lenkerlampen sondern als Helm- bzw. Stirnlampen. Damit fallen sie nicht unter das Gesetz der Stvzo.
Im Straßenverkehr sind sie damit nicht zugelassen, dürfen aber verkauft werden.
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Laut Gesetz müssen alle Fahrradlampen die Stvzo-Anforderungen erfüllen und das macht sie auf jeden Fall nicht (Helligkeit, Abstrahlwinkel, usw.)
danke für Deine Antwort! Aber anbei nochmal kurz nachgehakt...
Deiner Antwort nach verstehe ich es fast so, als würden Betty, Wilma und Co dann somit die Stvzo-Anforderungen erfüllen.
Was ja so doch auch nicht gegeben ist, egal ob sie als Sport- oder Helmlampen geführt werden.
Im Straßenverkehr sind sie damit nicht zugelassen, dürfen aber verkauft werden.