Ist schon was her. Hab aber einen guten Abflug gemacht und mir ordentlich den Arm gerprelllt. Ist in einem Anlieger in der Ebene passiert. War noch in der Garantie und von DT SWISS kein Austausch.
So drückt es der Jurist aus. Für mich als Verbraucher ist nur entscheidend: habe ich mich doof angestellt, hab ich Pech. Geht das Teil trotz korrektem Gebrauch kaputt, hat der Hersteller Mist gebaut und mir gefälligst Ersatz zu leisten. Welchen Namen du dem Kind gibst (Garantie, Produkthaftung, etc.) ist dabei egal.
Das heißt, Dir ist im Anlieger auf einmal das VR komplett verzogen? Das kann doch wohl nur passieren, wenn die Speichenspannung sehr unterschiedlich ist. Das kann dann ein Herstellungsfehler sein (Produkthaftung) oder falsche/fehlende Wartung (Pech). War das in den ersten 6 Monaten?
Aber Hauptsache Du bist heile geblieben. Biste doch, oder?
Sturz durch Schaden = Garantiefall