Alle Kommentare von OneWheeler

Abstand zum Ruhendenverkehr soll 1m betragen dann fährt man hier aber links von der gestricheltn Line.
Die Gesamtbeite lässt aber ein Überholen des Radfahrers auch wenn er Rechts fährt nicht zu, ohne den mindest Abstand 1,5m erheblich zuunterschreiten.
Also gilt, Radfahrer dürfen hier nicht überholt werden.
Wer sein Fahrzeug schiebt soll das auf der Straße tun wenn Fußgänger behindert werden.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_25.php
STVO§25 (2)
nach VwVfG §44 ist ein Verwaltungsakt nichtig wenn man ihn nicht befolgen kann.
Ein Radfahrer kann nicht Rechts und Links gleichzeitig sein!?
zeigt eindeutig das alle Typen von Radfahrern die Höhen des Reviers für sich entdeckt haben.
Berichte und Hinweise zu Breitensportveranstaltungen wie CTF und ähnliche
Bild vom Ergebnis bitte hier posten
Wenn hier einer die Anna nass macht, dann ist das wer?
Nö, ich fahre immer eine der Rampen in der Mitte
Das gibt´s doch gar nicht, doch bei Roller. Das ist doch deren Motto oder?
:-) gut, aber das sagt das Schild nicht aus. Kenne keine Treppe die ich sonst legal hochfahren könnte:-)
Schönes Bild für diesen Sommer insbesondere das Hinweisschild passt