Als ehemaliger Blaulichtfahrer (nicht Polizei) hatte ich eine diesbezügliche Schulung. Das Blaulicht erlaubt dir nicht, gegen die STVO zu verstoßen! Du musst dicht trotzdem daran halten. Eine rote Ampel darfst du nur überqueren, wenn du dich 100% überzeugt hast, dass alle anderen deine Absicht erkannt haben. Baust du einen Unfall, hast du erstmal die Schuld. Wirst du im Blaulichteinsatz geblitzt (was mir passiert ist) bekommst du einen Strafzettel. Gegen diesen kannst du mit der Begründung des Notfalls Einspruch erheben, welchem meistens (aber nicht immer) statt gegeben wird. Aber das wird nicht automatisch gemacht, erstmal hast du einen Verkehrsverstoß begangen, trotz Blaulicht. Die Behandlung des Falls liegt im Ermessen/Wohlwollens des Landratsamtes.
Was ja wieder grenzenlose Selbstüberschätzung wie der erste Nick wäre. Denn erstens hat er kein Banshee weil für Zeitungsausträger nicht leistbar und selbst wenn, würde er sowie so nicht mit fahren, äh driven. Schon gar nicht 2 mal.