Einmündungen von Grundstückszufahrten sind meines Wissens untergeordnete Verkehrsbereiche, wie auch z.B. aus verkehrsberuhigten Zonen und Parkplätzen. Bei Ausfahrt von diesen ist immer dem "Hauptverkehr" Vorfahrt zu gewähren.
Sonst müsste an jeder Grundstückszufahrt ein "Vorfahrt gewähren" Schild aufgestellt sein - ist es aber nicht.
Schattenkino vor großer Kulisse.
mal schnell den Kollegen mit der kleinen Fotomaschine aus der Hüfte geschossen und schon wird's Foto des Tages !
... und nein, die Außentemperaturanzeige ist nicht kaputt ;-(.
THX Carsten!
Sonst müsste an jeder Grundstückszufahrt ein "Vorfahrt gewähren" Schild aufgestellt sein - ist es aber nicht.
12 Schilder für's Hinterteil ...
Weiterraten ...