In Deutschland hast Du zwei Jahre lang gesetzlich garantierte Gewährleistung. Im ersten halben Jahr der Gewährleistungszeit ist der Hersteller beweispflichtig, daß der Mangel durch Verschulden des Käufers entstanden ist. Kann er dies nicht nachweisen ist er juristisch verpflichtet nachzubessern. Der Hersteller hat das Recht bis zu drei mal nachzubessern, bevor der Käufer vom Kauf zurücktreten kann. Nach Ablauf eines halben Jahres nach dem Kauf kehrt sich die Beweislast um. Das heißt streng formal müßte der Käufer dem Hersteller nachweisen, daß der Produktmangel entweder von Anfang an vorlag oder auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen ist.
Garantie ist im Gegensatz dazu eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, deren Umfang und Zeitdauer er allein festsetzen kann.
In Deutschland hast Du zwei Jahre lang gesetzlich garantierte Gewährleistung. Im ersten halben Jahr der Gewährleistungszeit ist der Hersteller beweispflichtig, daß der Mangel durch Verschulden des Käufers entstanden ist. Kann er dies nicht nachweisen ist er juristisch verpflichtet nachzubessern. Der Hersteller hat das Recht bis zu drei mal nachzubessern, bevor der Käufer vom Kauf zurücktreten kann.
Nach Ablauf eines halben Jahres nach dem Kauf kehrt sich die Beweislast um. Das heißt streng formal müßte der Käufer dem Hersteller nachweisen, daß der Produktmangel entweder von Anfang an vorlag oder auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen ist.
Garantie ist im Gegensatz dazu eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, deren Umfang und Zeitdauer er allein festsetzen kann.