Fotos von Trekki die zuletzt kommentiert wurden

die 10° mehr geht gar nicht, weil es heute schon am Anschlag eingestellt ist
ichkann dir sagen das es genau so gemachtwird, aus eigener erfahrung und berufserfahrung wenn du mein knie sehen wuerest, bzw. wie es im inneren aussieht und wie oft ich da schon gelegen habe, wuerdest du mich verstehen... aber egal weiter so
Schon witzig, wie hier pauschal ohne Kenntnis der Diagnose/OP Therapietipps verteilt werden!
Spülung im Knie nach einer Entzündung. Die Steigerung ist mir schon versprochen
Spülung im Knie nach einer Entzündung. Die Steigerung ist mir schon versprochen
ach die robo schiene kenn ich nur zu gut was wurde gemacht? gute Besserung! und gerne auch 10° mehr als der Dok verschreibt, sonst verklebt das knie enorm schnell von innen!
Das Foto habe ich von Schnellerpfeil geklaut! Ist nur zur Diskussion im Forum etwas gedreht
Danke fürs Lob. Mir gefällt es auch.
Bin 187cm, 91cm. Sattelüberhöhung habe ich nicht nachgemessen.
Kleinigkeiten sind noch todo: der kleine Turm vom Gabelschaft muss noch weg.
Hi Trekki,

schönes Bike, wie groß bist Du und welche Innenbeinlänge hast Du bei welcher Sattelüberhöhung?

Vielen Dank
Schaut nach dem Adenauer Forst aus.
nicht zu unterschätzen, wenn man(n) im wiegeschritt die berüchtigten kauflandrampen hoch muß
Da hat Frau Spaß beim einkaufen
gibt es bei uns im Kaufland auch
Und Lenkerbreite vom Einkaufswagen sicher unter 600mm!?!
ja, in CN bei miraclebikes bestellt. Bin noch in China, werde dies aber bei der Rückreise beim Zoll anmelden
sieht top aus! in china bestellt?
zoll bezahlen mussen?
Danke für Deinen Kommentar. Kann ich gebrauchen.
Das Schild steht hier
http://www.openstreetmap.org/?mlat=50.23711&mlon=7.55179#map=19/50.23711/7.55179

Das Zeichen 239 ist laut der DIMB Interpretation in Rheinland-Pfalz notwendig. Ich habe den Weg trotzdem nicht befahren. Er sah etwas Anspruchvoll aus und ich hatte an der Stelle knapp 3000Höhenmeter in den Beinen. Quasi Platt.
Wenn eine Behörde schon auf Fundstellen verweist, sollte sie es auch komplett tun, d. h. "§ 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 7 LWaldG Rheinland-Pfalz" - und dies nicht auch noch mit einem gesetzlich undefinierten Begriff wie "Wanderpfad" betiteln. § 22 allein lässt diesen Schluss nicht unbedingt zu. Wenn sie noch das Zeichen 239 aus der Anlage 2, lfd. Nr. 18 der StVO aufgestellt hätten, wär es (fast) wasserdicht. Ich bin mir aber nicht völlig sicher, ob die für den Wald zuständige Forstbehörde die nötige Berechtigung zur Aufstellung dieses Zeichens besitzt.

So bleibt immer noch die Frage, was einen Fußweg / -pfad denn eigentlich en detail von einem "Waldweg" unterscheidet - und wieso das Fahren mit einem einspurigen, unmotorisierten Gefährt nur auf Wegen erlaubt sein soll, welche für zweispurige motorisierte (oder historisch gesehen: von Ochsen / Pferden gezogene) Gefährte angelegt wurden...