Sagen wir es mal so: Der Förster drückt ein Auge zu, weil es Privatgelände ist. In öffentlichem Wald müsste er handeln, was er 20m weiter ja auch gemacht hat, als noch zusätzlich ne DH Strecke gebuddelt wurde. Gegen das BW Waldgesetz verstößt man aber auch auf der Freeridestrecke, auf der der Eigentümer auch noch die Verkehrssicherungspflicht hat und es trotzdem cool findet. Deshalb aufgepasst, was man angibt, wenn man sich dort mal was bricht. Bloß nicht die Strecke angeben bei der Unfallversicherung/Krankenkasse.
Nein das ist er nicht..
spaß... sieht nach 3-3,5m aus
@hZti das bild ist super