danke .. proof in chrom und (quark ) hat ich ja schon aber 31,8 gefällt mir besser und schwarzer lenker auch ... aber ich brauch auf jedenfall noch was höheres .... kennt ihr noch breite (min. 710), hohe (höher als 2") lenker in 31,8 (außer tonic) ?
vom fahrn her gehts eigentlich fit ... aber vom optischen her find ich die höhe des lenkers auch kakke ... sieht einfach zu überhoch aus vorallem dann noch so dunne rohre ich will nen tonic lenker ....
ok gibt keine neuen ... weil die von außen so abgenutzt sind und somit verschleisteil undso sind ... achja Garantie ist nicht daßelbe wie Gewährleistung ... gewährleistung ist nur wenn der fehler/mangel von anfang an besteht und nsbikes gibt auch nur ein jahr garantie nur der händler muss dann 2 jahre gewährleistung übernehmen und in dem fall gibt es halt keine neuen da bmo meint die währen zu massiv behandelt worden
achso jo kann ja sein nur der mann vom bmo meint halt das die noch GARANTIE nicht gewährleistung haben, und das ich nur keine neuen krieg weil die angeblich zu übermassiv belastet haben, nur weil die pedale keine farbe mehr hat undso ! Ma kugn ... ich darf dann korgen mit dem Abteilungsleiter reden oder so!
In Deutschland hast Du zwei Jahre lang gesetzlich garantierte Gewährleistung. Im ersten halben Jahr der Gewährleistungszeit ist der Hersteller beweispflichtig, daß der Mangel durch Verschulden des Käufers entstanden ist. Kann er dies nicht nachweisen ist er juristisch verpflichtet nachzubessern. Der Hersteller hat das Recht bis zu drei mal nachzubessern, bevor der Käufer vom Kauf zurücktreten kann. Nach Ablauf eines halben Jahres nach dem Kauf kehrt sich die Beweislast um. Das heißt streng formal müßte der Käufer dem Hersteller nachweisen, daß der Produktmangel entweder von Anfang an vorlag oder auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen ist.
Garantie ist im Gegensatz dazu eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, deren Umfang und Zeitdauer er allein festsetzen kann.
schönes rad
aber ist auch so schon
ich find soo hamer schön
In Deutschland hast Du zwei Jahre lang gesetzlich garantierte Gewährleistung. Im ersten halben Jahr der Gewährleistungszeit ist der Hersteller beweispflichtig, daß der Mangel durch Verschulden des Käufers entstanden ist. Kann er dies nicht nachweisen ist er juristisch verpflichtet nachzubessern. Der Hersteller hat das Recht bis zu drei mal nachzubessern, bevor der Käufer vom Kauf zurücktreten kann.
Nach Ablauf eines halben Jahres nach dem Kauf kehrt sich die Beweislast um. Das heißt streng formal müßte der Käufer dem Hersteller nachweisen, daß der Produktmangel entweder von Anfang an vorlag oder auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen ist.
Garantie ist im Gegensatz dazu eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, deren Umfang und Zeitdauer er allein festsetzen kann.