Hehe, ich sehe mich gerade verstärkt im Bike-Markt hier um, und das ist für mich ein Reminder, wie viel mich gebrauchte Sachen kosten dürfen, auf der anderen Seite ein Argumentverstärker bei Verhandlungen über Preise.
Ja, die haben schon echte Knaller. Man muss zwar genau hinschauen, was man kauft (MY, OEM, Ausstattung), aber da kann man echte Dinger schießen. Hab da für meinen TLD-Helm gerade mal 150 gezahlt.
Die Preise bei Markus sind wirklich mehr als fair...und oben drein ist er auch ein echt netter Typ!
Die Preise hier im Bikemarkt sind teilweise schon sehr fragwürdig...aber viele verstehen glaub ich auch nicht was vhb heißt!
Ist doch auch in Ordnung so, ich frage mich immer wieder, wie die Leute darauf kommen, das VHB heißt, dass ich 20-30% vom gewünschten Preis runtergehe.
Na ja, wenn ich 'nen Artikel für 50% vom Normalpreis am Ende der Saison bekomme, und zwar mit Garantie, dann müssen bei Gebrauchtkäufen von Sachen, die teilweise mehr als 2 oder 3 Jahre alt UND GEBRAUCHT sind, deutlich mehr Prozente purzeln. Ich hab bei einem Gebrauchtkauf ja nicht mal Gewährleistung.
Wenn also hier einer für seinen gefahrenen Makulu 1800 will, sorry, dann passt das einfach nicht.
Im Vergleich würde ich mich kaum über 1200 Euro bewegen wollen.
Aber wer sich umschaut, der sieht das auch im Bike-Markt. Produkte zu gescheiten Preise sind quasi sofort weg.
Wenn ich selber verkaufe und so einpreise, dann gibts auch kein Gefeilsche mehr.
Kann ein gewerblicher nicht:
"Die grundsätzliche Möglichkeit des Haftungsausschlusses bzw. der Haftungsbeschränkung ist im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung 2002 erheblich eingeschränkt worden. § 475 Abs. 1 BGB verbietet im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs vorbehaltlich eines Ausschlusses bzw. einer Beschränkung des Schadensersatzanspruches (vgl. § 475 Abs. 3 BGB) die generelle Freizeichnung des Verkäufers von Mängelhaftungsansprüchen des Käufers."
Geht ja in beide Richtungen: Mit Pech haftet man trotz hingeschriebenem Ausschluss, weil der Ausschluss nicht rechtsgültig und somit unwirksam ist. Auf der anderen Seite kann eine entsprechende Beschreibung als privater Verkauf (=offensichtliche Beschreibung) auch ausreichen um nicht haften zu müssen, auch wenn man keinen expliziten Ausschluss hineinschreibt.
So ist jedenfalls mein Kenntnisstand. Worum ging es hier doch gleich?
"Gewährleistungsausschlüsse sind für echte Privatverkäufer bei Gebrauchtwaren kaum nötig. Achtet auf eine möglichst präzise Beschreibung und es kann nicht viel passieren."
Ist bei mir auch nicht aus der Luft gegriffen, sonst würde ich dazu keine Aussage machen.
Die Floskeln sind bei den meisten Leuten rechtlich gar nicht gültig, da falsch formuliert und damit hinfällig.
Kommt aber sicherlich auch auf die Umstände und den Richter an.
Wenn man Privat einen Rahmen kauft;Du ihn Bekommst und Merkst das da dran Rumgeschweißt wurde und der Verkäufer Privat war?was macht man da? Man geht zum Anwalt und er sagt dir dann klipp und Klar,das Geld Klagen wir ein.Privat heißt nicht Haftungsausschluß.
Wenn du den Link gelesen hättest, dann hättest du gemerkt, dass sich der Ausschluss implizit durch die Produktbeschreibung ergeben kann und somit eine explizite Nennung nicht mehr nötig ist.
Und um noch konkreter zu werden: Ich kenne einen Fall, in dem der Ausschluss der Haftung NICHT drin stand (wie von dir geschildert) und dennoch sämtliche Ansprüche abgelehnt wurden, da sich das bereits aus der Beschreibung ergab.
Nicht mehr, nicht weniger - ich geh nun schlafen, wenn nun bei dir noch Beratungsresistenz besteht, dann kann ich da leider auch nichts mehr tun.
Gute Nacht.
Was hat das mit der Birne zutun?
Wegen 30Euro brauchste nix machen.Da haste mehr Rennerei als es sinn macht.Nen Anwalt kostet da was mehr und bei nen Opfer was Einklagen?Da kommt nix rum glaub mir.
Gruß
Wobei die Preise von Berg-Ab.de SEHR gering sind.
Gelöschter Kommentar
Die Preise hier im Bikemarkt sind teilweise schon sehr fragwürdig...aber viele verstehen glaub ich auch nicht was vhb heißt!
Wenn also hier einer für seinen gefahrenen Makulu 1800 will, sorry, dann passt das einfach nicht.
Im Vergleich würde ich mich kaum über 1200 Euro bewegen wollen.
Aber wer sich umschaut, der sieht das auch im Bike-Markt. Produkte zu gescheiten Preise sind quasi sofort weg.
Wenn ich selber verkaufe und so einpreise, dann gibts auch kein Gefeilsche mehr.
"Die grundsätzliche Möglichkeit des Haftungsausschlusses bzw. der Haftungsbeschränkung ist im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung 2002 erheblich eingeschränkt worden. § 475 Abs. 1 BGB verbietet im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs vorbehaltlich eines Ausschlusses bzw. einer Beschränkung des Schadensersatzanspruches (vgl. § 475 Abs. 3 BGB) die generelle Freizeichnung des Verkäufers von Mängelhaftungsansprüchen des Käufers."
So ist jedenfalls mein Kenntnisstand. Worum ging es hier doch gleich?
Deine Erfahrungen würde ich trotzdem gerne hören. Wär nett, wenn du mir eine PN schreibst.
http://testberichte.ebay.de/EU-Recht-und-Gewaehrleistungs-bzw-Garantieausschluss?ugid=10000000001641743
Stephan: So einfach ist's nicht
Du sagst oben sinngemäß "Ohne Ausschluss haftest du" und das ist nicht korrekt. Um mehr ging es gar nicht.
Sage es nicht einfach so, aus der Luft gegriffen, sondern habe eine konkrete Erfahrung gemacht.
Die Floskeln sind bei den meisten Leuten rechtlich gar nicht gültig, da falsch formuliert und damit hinfällig.
Kommt aber sicherlich auch auf die Umstände und den Richter an.
Kann man sich soweit einigen? Wenn Du jetzt sagst "nein" dann krieg ich 'ne Krise und stufe Dich als beratungsresistent ein!
Und um noch konkreter zu werden: Ich kenne einen Fall, in dem der Ausschluss der Haftung NICHT drin stand (wie von dir geschildert) und dennoch sämtliche Ansprüche abgelehnt wurden, da sich das bereits aus der Beschreibung ergab.
Nicht mehr, nicht weniger - ich geh nun schlafen, wenn nun bei dir noch Beratungsresistenz besteht, dann kann ich da leider auch nichts mehr tun.
Gute Nacht.
Vor Gericht zählt nur nen guter Anwalt und wie was Ausgelegt wird!
Wegen 30Euro brauchste nix machen.Da haste mehr Rennerei als es sinn macht.Nen Anwalt kostet da was mehr und bei nen Opfer was Einklagen?Da kommt nix rum glaub mir.
aber ich denke mal das du dich verschrieben hast
Ich WILL es mir nicht vorstellen...