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#1 numb87 (16.04.2012, 14:03)
zwar n netter hinweis, hast aber das falsche album erwischt...
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#2 shape (16.04.2012, 15:12)
kenn ich - nen Kuhdraht auf Kopfhöhe habe ich in letzter Sekunde mal grade noch gesehen -- der B A U E R meinte als ich ihn ansprach "anders lernt ihrs ja nich -- hätte ihn fast aus seinen 2 Nummern zu großen Gummistiefeln geboxt -- konnte mich dann aber doch bemitleiden und dachte -- naja ,, mit nem Ganglionknoten als Hirnersatz wusste er sich nich anders mit zuteilen bzw. zu handeln -- diese Leute haben, denke ich, keine Ahnung wie schnell man mit nem "Fahrrad" unterwegssein kann und dass es da in erheblichem Maße zu Gesundheitsschäden kommen kann -- wenn doch...dann sollte man diese Leute wegen versuchter Körperverletzung anzeigen können im Rahmen der Gesetzgebung.
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#3 Luke-VTT (16.04.2012, 15:16)
@ Shape: sofort Strafanzeige stellen. Tatbestand versuchte gefährliche Körperverletzung. Das ist einfach sowas von nicht witzig. Zumal wenn er es Dir gegenüber zugegeben hat, hast Du alles was Du brauchst. Ich fasse manchmal nicht, wie leichtfertig und selbstgerecht manche Menschen mit anderer Leute Leben und Gesundheit umgehen.
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#4 Stefan 1 (16.04.2012, 15:19)
Ja solche Volldeppen gibts leider zu Hauf. Ein paar Bekannten ist es mal passiert, dass sich ein alter "SACK !!!" hinter nem Baum versteckt und auf sie gewartet hat, nur um sie dann mit seinem Wanderstock zu schlagen. Ja ihr hört richtig, zu SCHLAGEN !!! Ich weiß nicht ob ich mich da beherrschen könnte, wäre mir aber in letzter Instanz auch egal, denn wenn die Selbstjustiz üben können , kann ich das schon lange :mad: Aber ein Stacheldraht auf Kopf bzw. Halshöhe ist bei 40 Sachen in jedem Fall lebensgefährlich !
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#5 proluckerdeluxe (16.04.2012, 15:22)
ein draht auf halshöhe ist keine körperverletzung mehr, davon geht man einfach mal drauf, ich hätte keine 2 sek gezögert und den angezeigt!
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#6 Captain_bash (16.04.2012, 15:33)
sofort polizei rufen!!
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#7 Herbsthasser (16.04.2012, 15:39)
auf was für ideen kommen menschen :mad:
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#8 Luke-VTT (16.04.2012, 15:40)
@ Proluckerdeluxe: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Klar kann man so jemandem richtig ans Bein pissen, wenn man "versuchter Mord" schreit, juristisch ist aber mindestens fragwürdig, ob selbst im Falle des niemandem zu wünschenden Todesfalles irgendein Richter auf Mord erkennt. Meiner absolut laienhaften Einschätzung nach wird selbst eine solche Extremfolge eher auf schwere Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag hinauslaufen. Immer langsam mit den jungen Pferden also, denn bei der Polizei macht man sich wahrscheinlich eher unglaubwürdig, wenn man sofort ein versuchtes Tötungsdelikt unterstellt. Bild an die Lokalpresse oder am besten ein Ortstermin könnte allerdings ein wirksamer Zusatz zur Strafanzeige sein.
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#9 Jester_Jones (16.04.2012, 15:41)
Das war bei uns auch schon der Fall !
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#10 proluckerdeluxe (16.04.2012, 20:05)
ob das nun durchkommt oda nich, für mich is das versuchter mord, was ich mit demjenigen machen würde wenn ich ihn erwiche weiß ich noch nicht^^

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