Alle Kommentare von OneWheeler

Stimmt nur wer genau schaut sieht der Hintergrund gleich ist Gleiche Bäume und Mond....
Mal den QR Code öffnen:
https://www.bottrop.de/service/suche.php?form=c1&sp%3Asearch%5B%5D=siteSearch&sp%3Aq%5B%5D=landschaftsplan&sp%3Aadvanced%5B%5D=false
Nur kurz:
Somit ist der Mensch nur noch Zaungast, denn es gibt nun in unserer Stadt keine legalen Singeltrails mehr, wede für Wanderer noch für Biker.
Naturfeste Böden sind Tabu.
Das heißt bei uns nur noch Waldautobahn....
na klasse wenn sich die/der vom adfc so benommen hat.
Nur ich hatte ein Erlebnis ähnlicher Art mit einem Auto. das mich aber leicht tuschierte. Pedale krumm aber kein Sturz leichter Anprall der Linken Hand an der A Säule. Die Person am Steuer wollte vorbei, trotz Gegenverkehr und rechts geparkten Autos. Dann ging es aber ohne anhalten weiter. So ein Mist dachte ich...dann nach 400m hinter einem Kreisverkehr sah ich ein ähnliches Auto und ich sah da neben jemanden stehen (wollte in Ladenlokal) Ich fragte waren sie das gerade.....die Hasstirade die ich dann zu hören bekam ..... gut es wurde die Polizei gerufen....
Nun die wiesen mich zurecht ich müsse Schutzbleche haben.......was nicht richtig ist....nur nicht ein Wort zum Wagenlenker und dessen völlig falscher Fahrweise .....

man ich glaub mir das hier selber fast nicht, ich hatte riesen Dusel das ich unverletzt bin aber ich erzähl hier keine Märchen echt nicht.
klar ich will auch nicht auf der B224 fahren und schieben schonmal garnicht. Nur das Schild mit der Bitte absteigen hebt die Benutzungspflicht auf, somit ist der gesamte Radweg ggf. nicht mehr Benutzungspflichtig, weil nicht stetig wie in der VwV zum §2 der STVO vorgegeben. Solange wie alles glatt geht kein Problem, wenn was passiert .....Fehler vom Amt, Das Zeichen 240 hätten die weg lassen sollen....
oliver13007 ist in Arbeit
Gut nur indirekt: denn auf dem Radweg drafst du nicht schieben
Das will ich damit erreichen.
Nicht aus einer Großstadt....das Ruhrgebiet hat 5,1 Millionen Einwohner, Berlin nur 3,5 Millionen.
nach STVO §25 Fußgänger dann muss du das Rad aber auf der Straße schieben....
Auszug STVO:
(2) 1Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. 2Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
Hier wurde jetzt das Astwerk abgeschnitten. Nett aber der weitere Verlauf weiterin schlecht. Löcher und später abgestellte KFZ bzw Zufahrten zu Geschäften mit zum Teil fast NULL SICHT.
Der Radweg beginnt an dem Schild und Endet an der Ampel.
Dann geht er Links weiter um dann Beidseitig für 500m geführt zuwerden und Endet dann plötzlich Wenn auch mit Vorwarnung (Wo B8 in Dienslaken zwischen A3 und A59)
Die Parklücken hier sind nur 1,85m mit Zeichen 295.