In allen EU Ländern haftet der Verkäufer mindestens 2 Jahre lang für Mängel an der Ware, in einigen Staaten sogar länger.
Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf (in einigen EU Ländern ist diese Frist länger) wird vermutet, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Erhalts vorhanden war, und der Verkäufer muss die Ware reparieren oder umtauschen. Tritt der Mangel nach den ersten 6 Monaten auf, obliegt es den KonsumentInnen zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war und nicht durch unrechtmäßigen Gebrauch oder falsches Benutzen entstanden ist.
Normale Abnützungserscheinungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf (in einigen EU Ländern ist diese Frist länger) wird vermutet, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Erhalts vorhanden war, und der Verkäufer muss die Ware reparieren oder umtauschen. Tritt der Mangel nach den ersten 6 Monaten auf, obliegt es den KonsumentInnen zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war und nicht durch unrechtmäßigen Gebrauch oder falsches Benutzen entstanden ist.
Normale Abnützungserscheinungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Nächtes mal gehts besser.
Gute Besserung.