Beleuchtungskomponenten an Fahrrädern benötigen in Deutschland neu eine Bauartgenehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt. Die Prüfung wird durch das Lichttechnische Institut der Uni Karlsruhe vorgenommen. Nach bestandener Prüfung bekommt das Produkt dann die "K-Nummer" zugeteilt - und darf erst dann in Deutschland verkauft werden!
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