Das Schild "Verbot für Kraftfahrzeuge" unter dem blauen Radwegschild scheint es nur in dieser Kombination zu geben, da das Radwegschild alleine kein Verbot für Kfz zu beinhalten scheint. Damit muss der Radweg im Mündungsbereich der Einfahrten aber aufgehoben werden, damit ein Kfz die Einfahrt benutzen kann. Wahrscheinlich so oder so ähnlich ist das dann bürokraten technisch gestrickt...