In allen EU Ländern haftet der Verkäufer mindestens 2 Jahre lang für Mängel an der Ware, in einigen Staaten sogar länger.
Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf (in einigen EU Ländern ist diese Frist länger) wird vermutet, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Erhalts vorhanden war, und der Verkäufer muss die Ware reparieren oder umtauschen. Tritt der Mangel nach den ersten 6 Monaten auf, obliegt es den KonsumentInnen zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war und nicht durch unrechtmäßigen Gebrauch oder falsches Benutzen entstanden ist.
Normale Abnützungserscheinungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
wtf nsbikes der scheißladen begründet das die pedale zu maßive abnutzungen hatte undso weil die so schlimm aussahen undso .... und die haben 2 Jahre Garantie zumindest wenn du die in Deutschland kaufst !
In Deutschland hast Du zwei Jahre lang gesetzlich garantierte Gewährleistung. Im ersten halben Jahr der Gewährleistungszeit ist der Hersteller beweispflichtig, daß der Mangel durch Verschulden des Käufers entstanden ist. Kann er dies nicht nachweisen ist er juristisch verpflichtet nachzubessern. Der Hersteller hat das Recht bis zu drei mal nachzubessern, bevor der Käufer vom Kauf zurücktreten kann. Nach Ablauf eines halben Jahres nach dem Kauf kehrt sich die Beweislast um. Das heißt streng formal müßte der Käufer dem Hersteller nachweisen, daß der Produktmangel entweder von Anfang an vorlag oder auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen ist.
Garantie ist im Gegensatz dazu eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, deren Umfang und Zeitdauer er allein festsetzen kann.
achso jo kann ja sein nur der mann vom bmo meint halt das die noch GARANTIE nicht gewährleistung haben, und das ich nur keine neuen krieg weil die angeblich zu übermassiv belastet haben, nur weil die pedale keine farbe mehr hat undso ! Ma kugn ... ich darf dann korgen mit dem Abteilungsleiter reden oder so!
ok gibt keine neuen ... weil die von außen so abgenutzt sind und somit verschleisteil undso sind ... achja Garantie ist nicht daßelbe wie Gewährleistung ... gewährleistung ist nur wenn der fehler/mangel von anfang an besteht und nsbikes gibt auch nur ein jahr garantie nur der händler muss dann 2 jahre gewährleistung übernehmen und in dem fall gibt es halt keine neuen da bmo meint die währen zu massiv behandelt worden
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Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf (in einigen EU Ländern ist diese Frist länger) wird vermutet, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Erhalts vorhanden war, und der Verkäufer muss die Ware reparieren oder umtauschen. Tritt der Mangel nach den ersten 6 Monaten auf, obliegt es den KonsumentInnen zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war und nicht durch unrechtmäßigen Gebrauch oder falsches Benutzen entstanden ist.
Normale Abnützungserscheinungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
In Deutschland hast Du zwei Jahre lang gesetzlich garantierte Gewährleistung. Im ersten halben Jahr der Gewährleistungszeit ist der Hersteller beweispflichtig, daß der Mangel durch Verschulden des Käufers entstanden ist. Kann er dies nicht nachweisen ist er juristisch verpflichtet nachzubessern. Der Hersteller hat das Recht bis zu drei mal nachzubessern, bevor der Käufer vom Kauf zurücktreten kann.
Nach Ablauf eines halben Jahres nach dem Kauf kehrt sich die Beweislast um. Das heißt streng formal müßte der Käufer dem Hersteller nachweisen, daß der Produktmangel entweder von Anfang an vorlag oder auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen ist.
Garantie ist im Gegensatz dazu eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, deren Umfang und Zeitdauer er allein festsetzen kann.