Den Schreiberling bitte auch Die halbherzige Gesetzeswiedergabe/-interpretation (Wo steht "befestigter Weg" im NWaldG?) nebst imho falscher Tatsachen bezüglich dem Status des Geländes als Naturschutzgebiet würden ihn auch für einen "Rückbau" qualifizieren... Um es nochmal richtigzustellen: NWaldLG, § 25 Fahren
(1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§37).
Solange einige Trails in Wanderkarten verzeichnet und/oder auch von Wanderen etc. genutzt werden, sehe ich da keine Nutzugsbeschränkung...
Mich würde interessieren, ob Herr Noltemeyer wirklich das Wort "Trails" benutzt hat und wo sich die "ausgewiesenen Trails" (Mehrzahl!) befinden.
ich muss mich marzocci666 anschliessen über sowas könnt ich mich aufregen... nein es regt mich auf. ich kann verstehen, dass die jäger ihre ruhe zum saufen und schiessen brauchen, aber dass sie mit nem ausgewachsenem traktor in ein naturschutzgebiet eindringen und den lebensraum vieler kleintiere bis zu bauten von hasen, füchsen etc. kann ich nicht nacvollziehen. man sollte sie dafür rechtlich belangen, da sie gegen ihre eigenen gesetze verstoßen und sich das recht auf ihre belange zurechtbiegen. ausserdem isses sachbeschädigung, so !
Ein Wald sei ein funktionierendes Ökosystem? Wie bitte, ich bin sehr naturverbunden und die meisten Wälder dienen nur der Forstwirtschaft und nur wenig Tiere. Diese ganzen ******** ******** ******** ******** *******, schaut sie euch doch mal an. Diese Geselschaft ist derart primitiv.
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eine schande sowas ey
Die halbherzige Gesetzeswiedergabe/-interpretation (Wo steht "befestigter Weg" im NWaldG?) nebst imho falscher Tatsachen bezüglich dem Status des Geländes als Naturschutzgebiet würden ihn auch für einen "Rückbau" qualifizieren...
Um es nochmal richtigzustellen: NWaldLG, § 25
Fahren
(1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§37).
Solange einige Trails in Wanderkarten verzeichnet und/oder auch von Wanderen etc. genutzt werden, sehe ich da keine Nutzugsbeschränkung...
Mich würde interessieren, ob Herr Noltemeyer wirklich das Wort "Trails" benutzt hat und wo sich die "ausgewiesenen Trails" (Mehrzahl!) befinden.
über sowas könnt ich mich aufregen... nein es regt mich auf. ich kann verstehen, dass die jäger ihre ruhe zum saufen und schiessen brauchen, aber dass sie mit nem ausgewachsenem traktor in ein naturschutzgebiet eindringen und den lebensraum vieler kleintiere bis zu bauten von hasen, füchsen etc. kann ich nicht nacvollziehen. man sollte sie dafür rechtlich belangen, da sie gegen ihre eigenen gesetze verstoßen und sich das recht auf ihre belange zurechtbiegen.
ausserdem isses sachbeschädigung, so !
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