Folgendes ist genial: "Es ist erlaubt, seinen Hund vom Fahrrad aus auszuführen. Das ist ausdrücklich in § 28 StVO geregelt: Wichtig: Laut Gesetz gilt das nur für Hunde. „Gassi fahren“ mit anderen Haustieren ist also tabu!"
Mit ANDEREN Haustieren?! Was führt man sonst noch Gassi? :D :lol:
o.0! No Hander 5€? Da nehme ich bei der kontrolle nochmal alle Hände vom Lenker und BäHm 10€. und dann neben dem Polizist, aus dem Stand....nenn backflipp....,BaHm 15€....ne is klar... o.0!
*die sollen sich mal um einiger rüpelhaft autofahrertypen kümmern!*
*AUCH Fahrräder sind Verkehrsteilnehmer! - Denkt daran Autofahrer*
Einen ersten Schritt in diese Richtung gibt es schon: Wird ein Fahrradfahrer mit 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt, muss er der Aufforderung zu einem medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU, Idiotentest) Folge leisten. Egal, ob er überhaupt einen Führerschein (für Auto oder Motorrad) besitzt oder nicht. Wer durch den Test rasselt, muss im schlimmsten Fall sein Fahrrad künftig stehen lassen!
Ich krieg mich grad nicht ein....wie wollen die das kontrollieren ??? Mit nem Fahrradführerschein den se mir wegnehmen ? Oder krieg ich ne Markierung auf die Stirn * FAHRRADSÜNDER * :D Dieses Land ist so kollektiv verblödet....USA : DEUTSCHLAND 1:1