Steht das Schlid an einem öffentlich ausgeschilderten und auf Karten markierten Wanderweg kann man es getrost ignorieren. NRW hat ja schließlich keine 2m-Regel.
NRW > Overath
Hab jetzt keine Wanderkarte zur Hand, aber eine Markierung als Wanderweg habe ich nicht gesehen, ist also quasi ein illegaler Wanderweg..