Fotos von Alpine Maschine die zuletzt kommentiert wurden

noch schlimmer Maik
bezogen auf post #42
ein glück hab ich mit dem bikemarkt noch keine schlechten erfahrungen gemacht
Was hat das mit der Birne zutun?
Wegen 30Euro brauchste nix machen.Da haste mehr Rennerei als es sinn macht.Nen Anwalt kostet da was mehr und bei nen Opfer was Einklagen?Da kommt nix rum glaub mir.
da freut sich dave sicher
Und am Ende werden wir alle noch Freunde
Gutes Schlusswort, so ist es im Endeffekt.
Alles Einzelfall Entscheidungen.Alles kann nix muß.
Vor Gericht zählt nur nen guter Anwalt und wie was Ausgelegt wird!
Wenn du den Link gelesen hättest, dann hättest du gemerkt, dass sich der Ausschluss implizit durch die Produktbeschreibung ergeben kann und somit eine explizite Nennung nicht mehr nötig ist.
Und um noch konkreter zu werden: Ich kenne einen Fall, in dem der Ausschluss der Haftung NICHT drin stand (wie von dir geschildert) und dennoch sämtliche Ansprüche abgelehnt wurden, da sich das bereits aus der Beschreibung ergab.
Nicht mehr, nicht weniger - ich geh nun schlafen, wenn nun bei dir noch Beratungsresistenz besteht, dann kann ich da leider auch nichts mehr tun.
Gute Nacht.
Fakt ist - ohne Ausschluss der Sachmängelhaftung musst Du diese, auch privat, übernehmen.

Kann man sich soweit einigen? Wenn Du jetzt sagst "nein" dann krieg ich 'ne Krise und stufe Dich als beratungsresistent ein!
War nur nen Beispiel
Um deinen Spezialfall gings überhaupt nicht, keine Ahnung warum du damit wieder ankommst. Das gehört hier auch überhaupt nicht her.
Wenn man Privat einen Rahmen kauft;Du ihn Bekommst und Merkst das da dran Rumgeschweißt wurde und der Verkäufer Privat war?was macht man da? Man geht zum Anwalt und er sagt dir dann klipp und Klar,das Geld Klagen wir ein.Privat heißt nicht Haftungsausschluß.
Ist bei mir auch nicht aus der Luft gegriffen, sonst würde ich dazu keine Aussage machen.
Die Floskeln sind bei den meisten Leuten rechtlich gar nicht gültig, da falsch formuliert und damit hinfällig.
Kommt aber sicherlich auch auf die Umstände und den Richter an.
Ja, denk bitte was Du möchtest. Ohne die "Floskel" am Ende einer Anzeige hast Du im Zweifelsfall die A***karte gezogen.

Sage es nicht einfach so, aus der Luft gegriffen, sondern habe eine konkrete Erfahrung gemacht.
Genau das sage ich doch die ganze Zeit.
Du sagst oben sinngemäß "Ohne Ausschluss haftest du" und das ist nicht korrekt. Um mehr ging es gar nicht.
Alpine: Got PM!

Stephan: So einfach ist's nicht
"Gewährleistungsausschlüsse sind für echte Privatverkäufer bei Gebrauchtwaren kaum nötig. Achtet auf eine möglichst präzise Beschreibung und es kann nicht viel passieren."

http://testberichte.ebay.de/EU-Recht-und-Gewaehrleistungs-bzw-Garantieausschluss?ugid=10000000001641743
Rob hat Recht.