Zweiräder die sich im Bereich der STvO bewegen müssen Tag und Nacht mit einer Dynamobetriebenen Lichtanlage und den vorgeschriebenen Reflektoren ausgestattet sein. Rennräder unter 11 Kg dürfen mit Batteriebetriebenen Leuchten gefahren werden. Mit ausweisen eines Radsportpasses des BDR bewegt man ein Sportgerät das am Tage über keinerlei Beleuchtung verfügen muss.