GRUNDSÄTZLICH ist das biwakieren weder verboten noch erlaubt. Wenn es aber EXPLIZIT verboten ist, kann man es halt auf eigenes Risiko machen.
Wie gesagt, Landschaftsschutzgebiete sind da etwas sensibler.
Coole Sache übrigens!
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Wie gesagt, Landschaftsschutzgebiete sind da etwas sensibler.
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