Lustig, wie die gelangweilten Blockwarte hier wieder aus Ihren Ritzen krauchen um Ihre künstliche Empörung allgemein kund zu tun und anderen Ihre Ansichten aufzwingen wollen...unfassbar!
ich möchte ja keine Diskussion um die Ausgangsbeschränkung in Bayern losbrechen, aber was genau verstößt da gegen welche Verfügung? Ok, es muss ein Selfie sein oder die Partnerin/Partner hat das Bild geschossen. Also ich kann hier kein Verbot sehen, der Wunsch ist da, dass niemand in die Berge geht, aber das muss jeder mit sich selbst ausmachen. Oder irre ich mich und das Bild ist in Österreich oder Italien entstanden, dann stimmt das was ich geschrieben habe natürlich nicht. Btw. ich gehe auch biken und klettern, verordnungskonform mit meiner Frau .
@wiede71
Respekt. Ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung. Muss man auch erst mal drauf haben. Lies noch mal genau was man darf und was nicht. Übrigens 06 nicht 08.
Und nein ich komme - zum Glück - nicht aus Bayern.
Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
§ 5
Allgemeine Ausgangsbeschränkungen
...
7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands
Also, don't feed the Troll
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bist DU ECHT jetzt in dieser Zeit mim Bike in den Bergen unterwegs ???
Wann JA dann gehört Dir der DIPPEL geboihrt.
Auf Hochdeutsch... dann hast Du einen an der Waffel
Das hat nix mit " Ansicht aufzwingen " zu tun.
Weis ja nicht ob DU auch in Bayern wohnst.
Wenn ja.... bist Du ein ganz gescheiter.
Weil die Strafen sind ganz schön hoch.
Ich würd auch gern in dei Berge um zu Radeln.
Jetzt ist halt mal diese Situation. Es ist nicht einfach.
Aber wenn Du meinst dass das ok ist.... fahr ruhig in den Bergen MTB
Hoffentlich erwischen sie dich
Respekt. Ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung. Muss man auch erst mal drauf haben. Lies noch mal genau was man darf und was nicht. Übrigens 06 nicht 08.
Und nein ich komme - zum Glück - nicht aus Bayern.
Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
§ 5
Allgemeine Ausgangsbeschränkungen
...
7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands
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