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Mehr Fotos im Album "Sonstiges Bikegelumpe":
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Gravity-Dropper
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31082008357 im Album Sonstiges Bikegelumpe

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#1 Madass-Tim (31.08.2008, 20:51)
aber nägel in bäume schlagen erlaubt
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#2 MaW:) (31.08.2008, 20:59)
§37 Abs. 3 Landeswaldgesetz Baden Württemberg

Das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist gestattet. Das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen
und Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten
Wanderwegen unter 3 Meter Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 Meter
Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen.
In Verdichtungsräumen, in Naturschutzgebieten, in Waldschutzgebieten und im Erholungswald ist das
Reiten im Wald nur auf den dafür ausgewiesenen Waldwegen gestattet.
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#3 eesti (31.08.2008, 23:51)
So ein Schwachsinn ignorier ich grundsätzlich, wenn man Rücksicht auf Wanderer nimmt ist doch die Breite des Weges egal
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#4 MaW:) (01.09.2008, 18:36)
Genau:D, nur sind die Leute zu Fuß immer so unfreundlich

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31.08.2008, 20:50
31.08.2008, 14:25
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Sonstiges Bikegelumpe
Nokia N73
1/111 s ƒ/2.8 5.6 mm

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