klar ich will auch nicht auf der B224 fahren und schieben schonmal garnicht. Nur das Schild mit der Bitte absteigen hebt die Benutzungspflicht auf, somit ist der gesamte Radweg ggf. nicht mehr Benutzungspflichtig, weil nicht stetig wie in der VwV zum §2 der STVO vorgegeben. Solange wie alles glatt geht kein Problem, wenn was passiert .....Fehler vom Amt, Das Zeichen 240 hätten die weg lassen sollen....
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http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_25.php
STVO§25 (2)
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