Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
§ 5
Allgemeine Ausgangsbeschränkungen
...
7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands
Das ist eine harte Nummer mit Bike!
Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
§ 5
Allgemeine Ausgangsbeschränkungen
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7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands
Also, don't feed the Troll