"Die Nacht ist der schönste Tag"
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"Die Nacht ist der schönste Tag" im Album Foto der Woche (Vorschläge)

Foto: Arnau Navarro
Rider: Robert Werner
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#1 Schneckenreiter (16.06.2017, 17:27)
Mal wieder richtig gut!
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#2 0815p (17.06.2017, 18:04)
ja, ein traum bild
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#3 Redaktion (18.06.2017, 08:01)
Herzlichen Glückwunsch! Dieses Bild wurde am 18.06.2017 als Foto des Tages ausgewählt!
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#4 uschmann (18.06.2017, 11:30)
Saubere Sache, gefällt
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#5 paulipan (20.06.2017, 21:17)
Hammer! Wo seit ihr da oben?
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#6 Redaktion (27.06.2017, 00:01)
Herzlichen Glückwunsch! Dieses Bild wurde am 27.06.2017 als Foto der Woche ausgewählt!
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#7 Mik450 (28.06.2017, 12:21)
Schönes Foto!
Wenn man da abends oben ankommt (in Deutschland/Österreich)... kann man eigentlich Biwakieren oder wird dass auch als Wild-Campen gewertet falls man erwischt wird?
Kontrolliert man das eigentlich? Oder geht es nach dem Motto: Was keiner weiß macht keinen heiß?
Hab schon oft darüber nachgedacht mal so eine Tour zu machen mit Übernachtung aufm' Berg aber ich lese so oft was von Verboten, Geldstrafen... usw
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#8 lipper-zipfel (28.06.2017, 12:24)
Eigentlich ist nur Zelten verboten, biwakieren nicht.
Wen soll das stören?
Bist halt in Not geraten und hattest Gottseidank die Ausrüstung dabei
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#9 FlowValley (28.06.2017, 12:24)
@Mik450 wir haben aus genannten Gründen nicht biwakiert....und sind nachts aufgestiegen
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#10 Mik450 (28.06.2017, 12:45)
OK. Ich habe da was gelesen von bis zu max. 14000€ Strafe in Österreich. Aber ich weiß nicht wie die "gängigen" Strafen sind wenn man keinen Schaden verursacht. Oder ob es überhaupt kontrolliert wird wer aufm' Berg pennt... hab auch schon "gehört" das die Österreicher sehr Hohe Geldstrafen verpassen (aber nur vom Hörnsagen, ich weiß es nicht)

Nehmen die Sheriffs dass einem ab wenn man zufällig die Ausrüstung dabei hat ?
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#11 lipper-zipfel (28.06.2017, 12:54)
Wir haben schon oft in Deutschland und Österreich aufm Gipfel biwakiert und ist immer gutgegangen.
Du solltest halt nicht unbedingt mit einer schönen, hellen Lampe auf dich aufmerksam machen
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#12 Falco (28.06.2017, 13:32)
Einer der Hintergründe für solche Verbote oder Verbotsvorschläge könnte die Problematik der Verwechslung mit einem Notfall sein.
Es ist im Alpenraum schon oft zu Fehlalarmen gekommen weil das unregelmäßige aufblitzen von Lampen mit einem Alpinen Notsignal verwechselt wurde. Daher ist es von der Bergwacht nicht so gern gesehen. Wo es tatsächlich heute schon verboten ist, kann vielleicht jemand sagen der sich damit rechtlich auseinander gesetzt hat. Ansonsten ist es schon mal ein Anfang sich zu überlegen wie man das mit den Lichtern löst.
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#13 physshred (28.06.2017, 19:29)
pennts halt in gottesnamen in ner schutzhütte und geht am nächsten tag die halbe stunde hoch zum gipfel.
kosten ja nicht mal was

Gelöschter Kommentar

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#16 physshred (11.01.2018, 14:40)
„während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraums im hochalpinen Gelände“
Fotokacke gehört da nicht dazu

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